Wir möchten, dass Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass notarielle Gebühren in der Schweiz gesetzlich geregelt sind und in der Regel nicht rückerstattet werden können.
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Sobald eine öffentliche Beurkundung oder Beglaubigung durchgeführt wurde, gilt die Leistung als vollständig erbracht. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen, da der rechtliche Vorgang abgeschlossen ist und die Gebühren gemäss kantonalem Notariatstarif fällig sind.
Wird ein Termin rechtzeitig abgesagt, können wir angefallene Kosten teilweise erstatten.
Erscheinen Sie nicht zum vereinbarten Termin und sagen diesen nicht rechtzeitig ab, wird die volle Gebühr gemäss Vereinbarung in Rechnung gestellt.
Hintergrund: Für notariell vorbereitete Unterlagen und Terminreservierungen fallen bereits erhebliche Arbeitszeiten an.
In besonderen Ausnahmefällen (z. B. nachweisliche höhere Gewalt oder behördlich angeordnete Terminabsage) prüfen wir eine teilweise oder vollständige Rückerstattung nach Ermessen.
Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen direkt mit uns in Verbindung.
Rückerstattungen richten sich nach dem Notariatstarif des Kantons Zürich sowie den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Rechts. Unsere vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und in der Opt-out-Richtlinie.